Alfred Reisinger
Landrat (CSU)
 
  
Landrat Alfred Reisinger wurde am 4. Februar 1949 in Straubing geboren.
Er ist verheiratet und hat zwei Töchter.
 
Nach Abschluss der Mittleren Reife trat er beim Landkreis Straubing-Bogen als Kommunalbeamter ein. Im Jahr 1977 absolvierte er das Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Über lange Jahre war er als Wirtschafts- und Fremdenverkehrsreferent beim Landkreis Straubing-Bogen tätig.
 

 

 

 
Von 1984 bis 2002 gehörte der dem Gemeinderat Aiterhofen an und war von 1996 bis 2002 Mitglied des Kreistags Straubing-Bogen.
 
1994 zog Alfred Reisinger als Direktabgeordneter des Stimmkreises Straubing in den Bayerischen Landtag ein und war Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit sowie im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen.
 
Am 1. Mai 2002 übernahm Alfred Reisinger das Amt des Landrats des Landkreises Straubing-Bogen. 2008 wurde er mit überwältigender Mehrheit wieder gewählt. Die aktuelle Amtszeit endet 2014.
 
Erreichbarkeit des Landrats:
Anschrift:

Landratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Telefon: 09421/973-101
Telefax: 09421/973-161  
E-mail: landrat.reisinger@landkreis-straubing-bogen.de  
 
 
Aufgaben des Landrats
 
Der Landrat wird von den Kreisbürgern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt und führt im Kreistag und den Ausschüssen des Landkreises den Vorsitz. Ferner vollzieht er die Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse.
 
Der Landrat ist auch Leiter des Landratsamts als Staatsbehörde. Obwohl der Landrat teilweise auch staatliche Aufgaben (Beispiele: Kommunalaufsicht, Vollzug der Baugesetze, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, teilweise Umwelt und Naturschutz, Wasserrecht, Verkehrswesen) wahrnehmen muss, wird er nicht vom Staat eingesetzt, sondern vom Volk gewählt.
 
Wenn der Landrat Staatsaufgaben vollzieht, wird er als Leiter des Landratsamts als Behörde des Freistaates Bayern tätig. Bei der Erfüllung der Staatsaufgaben haben weder der Kreistag noch die Ausschüsse des Landkreises eine Mitwirkungsmöglichkeit.